Kurz gesagt: Das Gebäudeenergiegesetz ist am 29. Juli 2026 vom Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst worden. Die starre 65-Prozent-Regel für neue Heizungen, das Betriebsverbot für alte Kessel und die Nachrüstpflichten im Bestand sind entfallen. An ihre Stelle treten gestaffelte Anforderungen, die erst ab 2029 greifen.

Gilt das Gebäudeenergiegesetz überhaupt noch?

Nicht in der bekannten Form. Seit dem 29. Juli 2026 trägt das Regelwerk den Namen "Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden", kurz GModG. Es ist kein neues Gesetz neben dem GEG, sondern dessen Nachfolger.

Vieles ist geblieben: die Anforderungen an Neubauten, die Vorgaben zur Anlagen- und Lüftungstechnik sowie die Regelungen zum Energieausweis in den §§ 79 ff. Neu sortiert wurde vor allem der Teil, der Eigentümer im Bestand betrifft.

Was ist aus der 65-Prozent-Regel geworden?

Sie ist gestrichen. Die Vorschrift, nach der jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden musste (§ 71 GEG), ist ersatzlos entfallen – ebenso die Kopplung an die kommunale Wärmeplanung.

An ihre Stelle tritt ein Stufenmodell. Wer nach dem 29. Juli 2026 eine Heizung einbaut, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird, muss einen wachsenden Anteil der Wärme aus erneuerbaren oder klimafreundlichen Quellen decken:

Ab demMindestanteil
1. Januar 202910 Prozent
1. Januar 203015 Prozent
1. Januar 203530 Prozent
1. Januar 204060 Prozent

Erfüllbar ist die Anforderung unter anderem über Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas oder Wasserstoff sowie über Kombinationen mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe. Die Einzelheiten regeln die §§ 42 bis 46 GModG.

Müssen alte Heizkessel jetzt noch ausgetauscht werden?

Das frühere Betriebsverbot für Heizkessel ab einem bestimmten Alter (§ 72 GEG) ist weggefallen. Eine funktionierende Anlage dürfen Sie damit weiterbetreiben; auch die Zwei-Jahres-Frist nach einem Eigentümerwechsel entfällt.

Das ist eine rechtliche Entlastung, keine wirtschaftliche Empfehlung. Ein dreißig Jahre alter Kessel verbraucht mehr, fällt häufiger aus und wirkt in jeder Kaufverhandlung als Risikoposten. Wer ohnehin tauscht, sollte die aktuellen Förderquoten nutzen, solange sie auf dem heutigen Niveau liegen.

Welche Nachrüstpflichten sind entfallen?

Die §§ 47 bis 55 des alten Gesetzes sind vollständig aufgehoben. Damit bestehen insbesondere nicht mehr:

  • die Pflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecke beziehungsweise des darüberliegenden Daches
  • die verpflichtende Dämmung zugänglicher Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen
  • die Austauschpflichten für bestimmte Bestandskessel

Wer allerdings ohnehin baut, anbaut oder größere Bauteile erneuert, muss weiterhin die Anforderungen an geänderte Bauteile einhalten. Vor einem Umbau lohnt daher der frühe Blick ins Gesetz – oder das Gespräch mit einem Energieeffizienz-Experten.

Was bedeutet die geplante Grüngasquote für Sie?

§ 42a GModG kündigt eine Grüngas- beziehungsweise Grünheizölquote an; ein eigenes Gesetz soll bis zum 1. Dezember 2026 vorgelegt werden. Verpflichtet werden nicht die Eigentümer, sondern die Inverkehrbringer von Gas, Öl und Flüssiggas.

Für Sie als Eigentümer ist die Konsequenz mittelbar, aber real: Fossile Brennstoffe werden schrittweise mit klimaneutralen Anteilen versetzt, bis 2045 vollständig. Das wird sich im Brennstoffpreis abbilden – ein Argument, das bei der Entscheidung zwischen Reparatur und Systemwechsel mitgedacht werden sollte.

Was heißt das für Kauf und Verkauf im Taunus?

Der Wegfall der Austauschpflichten nimmt Druck aus Verkaufsgesprächen, in denen der Heizungszustand zuletzt oft zum Preisthema wurde. Käufer fragen dennoch nach – nur eben als Investitionsrechnung statt als Rechtsfrage.

Bereiten Sie deshalb Baujahr, Anlagentyp, Wartungsnachweise und Verbrauchsdaten sauber auf. Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte diese Angaben vor dem Gebot prüfen; Verkäufern nimmt eine vollständige Dokumentation Diskussionen ab. In unserer Immobilienberatung ordnen wir den energetischen Status objektbezogen ein.

Häufige Fragen

Muss ich meine Gasheizung 2026 ersetzen?

Nein. Eine bestehende Gasheizung dürfen Sie weiterbetreiben und reparieren. Anforderungen entstehen erst, wenn Sie die Anlage ersetzen – und selbst dann greifen die Mindestanteile erst ab 2029.

Gilt das GModG auch für denkmalgeschützte Häuser?

Der Denkmalschutz bleibt zu beachten und führt weiterhin zu Erleichterungen bei baulichen Anforderungen. Beim Energieausweis ändert sich die Lage jedoch: Die bisherige Ausnahme für Baudenkmäler entfällt zum 1. Januar 2027.

Wer haftet, wenn im Kaufvertrag falsche Angaben zur Heizung stehen?

Unrichtige Angaben können Gewährleistungsansprüche auslösen, bei arglistigem Verschweigen auch trotz vereinbartem Haftungsausschluss. Lassen Sie unsichere Punkte vor der Beurkundung anwaltlich prüfen und im Vertrag offenlegen.

An wen wende ich mich bei konkreten Fragen zum Gesetz?

Für die technische Bewertung an einen gelisteten Energieeffizienz-Experten, für Rechtsfragen an einen Fachanwalt oder Notar. Für die Einordnung im Marktkontext erreichen Sie uns über den Kontakt.