Kurz gesagt: Die Maklerprovision liegt in Hessen marktüblich zwischen rund 5,95 und 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Seit dem Gesetz vom 23. Dezember 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer diese Kosten beim Verkauf von Wohnimmobilien und Einfamilienhäusern grundsätzlich zu gleichen Teilen. Weitere Kosten entstehen für Verkäufer in der Regel nicht.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Hausverkauf?
Seit dem 23. Dezember 2020 regelt ein Gesetz zur Teilung der Maklerprovision, wie die Kosten bei Wohnimmobilien und Einfamilienhäusern verteilt werden. Wer als Verkäufer den Makler beauftragt, darf dem Käufer höchstens die Hälfte der Provision auferlegen. Schließen beide Parteien einen eigenen Maklervertrag mit demselben Makler ab, müssen sie die Provision zu exakt gleichen Teilen zahlen. Diese Regelung schützt Käufer davor, die gesamte Provision allein tragen zu müssen.
Wie hoch ist die Maklerprovision in Hessen?
Die Höhe der Provision ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern frei zwischen Makler und Auftraggeber verhandelbar. In Hessen hat sich marktüblich eine Gesamtprovision von rund 5,95 bis 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer etabliert. Üblicherweise entfällt dieser Betrag je zur Hälfte auf Käufer und Verkäufer. Zur Orientierung eine Beispielrechnung mit einer angenommenen Gesamtprovision von 6 Prozent:
| Kaufpreis | Provision gesamt (ca. 6 %) | Anteil Verkäufer | Anteil Käufer |
|---|---|---|---|
| 500.000 € | 30.000 € | 15.000 € | 15.000 € |
| 750.000 € | 45.000 € | 22.500 € | 22.500 € |
| 1.000.000 € | 60.000 € | 30.000 € | 30.000 € |
Die tatsächliche Höhe kann je nach Vereinbarung, Objekt und Region abweichen.
Welche Leistungen sind mit der Provision abgedeckt?
Eine seriöse Maklerprovision deckt den gesamten Verkaufsprozess ab, nicht nur die Besichtigung. Dazu zählen üblicherweise:
- Fundierte Wertermittlung und Marktanalyse
- Erstellung von Exposé und Vermarktungsunterlagen
- Auswahl und Qualifizierung von Kaufinteressenten
- Organisation und Durchführung von Besichtigungen
- Preis- und Vertragsverhandlungen
- Begleitung bis zum Notartermin und darüber hinaus
Am Anfang jedes Verkaufs steht eine realistische Einschätzung des Marktwerts. Eine kostenfreie Immobilienbewertung schafft hierfür eine belastbare Grundlage.
Wann wird die Provision fällig?
Der Anspruch auf die Provision entsteht mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Erst wenn der Vertrag wirksam zustande gekommen ist, stellt der Makler seine Rechnung. Die konkrete Zahlungsfrist wird im Maklervertrag individuell vereinbart.
Entstehen für Verkäufer weitere Kosten?
Neben der Provision fallen für Verkäufer in der Regel nur wenige zusätzliche Kosten an, etwa für die Löschung einer bestehenden Grundschuld oder die Ausstellung eines Energieausweises. Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten trägt üblicherweise der Käufer. Ob beim Verkauf zusätzlich Einkommensteuer anfällt, hängt von der individuellen Haltedauer der Immobilie ab – sprechen Sie hierzu am besten mit Ihrem Steuerberater. Für eine erste Einordnung Ihrer persönlichen Situation steht Ihnen unsere Immobilienberatung zur Verfügung.
Häufige Fragen
Ist die Maklerprovision verhandelbar?
Ja. Die Höhe ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und wird individuell zwischen Makler und Auftraggeber vereinbart.
Kann ich als Verkäufer die gesamte Provision übernehmen?
Ja, das ist zulässig. Umgekehrt darf der Verkäufer dem Käufer jedoch nicht mehr als die Hälfte der Provision auferlegen, wenn er selbst den Makler beauftragt hat.
Zählt die Provision zu den Verkaufskosten bei der Steuer?
Ob und in welchem Umfang die Provision steuerlich berücksichtigt werden kann, ist individuell zu prüfen. Klären Sie diese Frage am besten mit Ihrem Steuerberater.
Lohnt sich ein Makler trotz der Provision?
In den meisten Fällen ja: Eine marktgerechte Preisfindung, professionelle Vermarktung und die Vorauswahl solventer Käufer sparen Zeit, vermeiden Fehler und wirken sich häufig positiv auf den erzielten Verkaufspreis aus. Gerade im höherpreisigen Segment zeigt sich der Wert einer erfahrenen Begleitung oft erst im Detail – bei der Verhandlungsführung, der Auswahl der richtigen Interessenten und der reibungslosen Abwicklung bis zum Notartermin. Bei Fragen zu Ihrem individuellen Fall nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.